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   EuGH, 28.04.1998 - C-116/96 REV   

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https://dejure.org/1998,3660
EuGH, 28.04.1998 - C-116/96 REV (https://dejure.org/1998,3660)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-116/96 REV (https://dejure.org/1998,3660)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-116/96 REV (https://dejure.org/1998,3660)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorabentscheidung - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Reisebüro Binder

  • EU-Kommission PDF

    Reisebüro Binder

    EG-Vertrag, Artikel 177; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 41; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 98 bis 100
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Beurteilung durch das nationale Gericht - Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Vorabentscheidung abgeschlossenen Verfahrens durch die Parteien des Ausgangsverfahrens - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Reisebüro Binder

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-116/96 abgeschlossenen Verfahrens; Anwendbarkeit des Art. 41 der EG-Satzung auf die in Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteile; Abschließende Aufzählung der ...

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 41

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG-Satzung Art. 41
    Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Beurteilung durch das nationale Gericht - Antrag auf Wiederaufnahme eines durch Vorabentscheidung abgeschlossenen Verfahrens durch die Parteien des Ausgangsverfahrens - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 177 - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-1889
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.11.1997 - C-116/96

    Reisebüro Binder

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-116/96
    wegen Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH, Slg. 1997, I-6103) abgeschlossenen Verfahrens erläßt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Die Reisebüro Binder GmbH (im folgenden: Binder GmbH) hat mit zwei Antragsschriften vom 15. Dezember 1997 und vom 29. Januar 1998, die am 2. Februar 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 41 der EG-Satzung des Gerichtshofes einen Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder GmbH, Slg. 1997, I-6103) abgeschlossenen Verfahrens gestellt.

  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-116/96
    Nach Einreichung ihres ersten Antrags war der Binder GmbH vom Kanzler des Gerichtshofes mitgeteilt worden, daß Artikel 41 der EG-Satzung des Gerichtshofes, wie aus dem Beschluß vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85 (Wünsche, Slg. 1986, 947, Randnr. 14) ausdrücklich hervorgehe, auf die in Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteile nicht anwendbar sei.

    Nur das nationale Gericht, an das ein solches Urteil gerichtet ist, könnte dem Gerichtshof gegebenenfalls neue Gesichtspunkte unterbreiten, die ihn dazu veranlassen könnten, eine bereits gestellte Frage abweichend zu beantworten (Beschluß Wünsche, Randnr. 15).

  • EuGH, 18.10.1979 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-116/96
    Artikel 177 EG-Vertrag begründet nämlich ein Verfahren der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, in dessen Verlauf den Parteien des Ausgangsverfahrens lediglich Gelegenheit gegeben wird, in dem durch das vorlegende Gericht abgesteckten rechtlichen Rahmen Erklärungen abzugeben (vgl. Beschluß vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 40/70, Sirena, Slg. 1979, 3169).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung;

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 26.08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Anschlusskostenbeitrages als Aufschlag auf

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 Rs. 69/85, Wünsche Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 Rs. C-466/00, Kaba Slg. 2003, I 2219 Rn. 39).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 27.08

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Anschlusskostenbeitrages als Aufschlag auf

    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 Rs. 69/85, Wünsche Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder Slg. 1998, I 1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 Rs. C-466/00, Kaba Slg. 2003, I 2219 Rn. 39).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-309/07

    Baumann - Verfahren - Antrag auf Auslegung - Unzulässigkeit

    Ein nationales Gericht kann jedoch gemäß Art. 267 AEUV erneut ein Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung dieses Urteils stellen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 1979, Sirena, 40/70, Slg. 1979, 3169, 3170, vom 28. April 1998, Reisebüro Binder, C-116/96 REV, Slg. 1998, I-1889, Randnrn.

    Daraus folgt, dass die genannten Parteien nicht Parteien des beim Gerichtshof anhängigen Verfahrens sind (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Sirena, S. 3170, und Reisebüro Binder, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-466/00

    Keine Erwiderungsmöglichkeit auf die Schlussanträge des Generalanwalts;

    10: - Siehe diesbezüglich die Urteile des Gerichtshofes vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 29/68 (Milch-, Fett- und Eierkontor, Slg. 1969, 165, Randnr. 3) und vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86 (Pretore di Salò/X , Slg. 1987, 2545, Randnr. 12) sowie die Beschlüsse vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85, Slg. 1986, 947, Randnr. 15, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-116/96 REV (Reisebüro Binder, Slg. 1998, I-1889, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-303/98

    Simap

    10: - Beschluss vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-116/96 (Reisebüro Binder, Slg. 1998, I-1889, Randnrn. 7 und 8).
  • EuGH, 17.12.2010 - 262/88

    Barber (Peinado Guitart)

    Une juridiction nationale peut toutefois former une nouvelle demande de décision préjudicielle, conformément à l'article 267 TFUE, portant sur l'interprétation dudit arrêt (voir, en ce sens, ordonnances du 18 octobre 1979, Sirena, 40/70, Rec. p. 3169, ainsi que du 28 avril 1998, Reisebüro Binder, C-116/96 REV, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2007 - C-2/06

    Kempter - Art. 10 EG - Auslegung des Urteils Kühne & Heitz - Bestandskräftige

    48 - Beschluss vom 28. April 1998, Reisebüro Binder (C-116/96 REV, Slg. 1998, I-1889, Randnr. 7).
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